Bildung und Teilhabe
Lernförderung mit dem Bildungspaket -
Jetzt auch in den Sommerferien!
Seit vielen Jahren unterrichtet die Lernwelt Schartel Kinder und Jugendliche deren Nachhilfe über das Bildungs- und Teilhabepaket staatlich gefördert wird. Zuständig für die Bewilligung der staatlichen Lernförderung sind im Ortenaukreis die KOA (Kommunale Arbeitsförderung Ortenau), die Jobcenter, Sozial- und Familienämter.
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin. Wir unterrichten nicht nur Ihr Kind, sondern helfen Ihnen auch gerne dabei, Ihren Antrag auf Lernförderung zu stellen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gewährt rückwirkend zum 01.01.2021 allen förderfähigen Schülern, die am Online-Unterricht nehmen müssen, einen Zuschuss für ein
Tablet oder einen Laptop von bis zu 350€ pro Kind.
"Die Weisung gilt
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wir helfen gern bei der Antragstellung!
Schritte zur Bewilligung einer Lernförderung
Anspruch auf Lernförderung feststellen
Ihr Kind schreibt schlechte Noten und braucht Nachhilfe? Außerdem beziehen Sie eine staatliche Förderung wie zum Beispiel: Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Hilfe für Asylbewerber? Dann haben Sie wahrscheinlich Anspruch auf Lernförderung und können beantragen, dass die Nachhilfe vom Amt bezahlt wird.
Antrag auf Lernförderung stellen
Wir helfen Ihnen gern dabei, die notwendigen Anträge auszufüllen und erklären Ihnen genau, welche Schritte erforderlich sind. Die notwendigen Formulare stellen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir sind Ihnen auch gern beim Ausfüllen behilflich. Sie können die notwendigen Formulare auch im Internet auf der
Homepage der KOA: (www.koa-ortenau.de/Leistungsberechtigte/Bildung-und-Teilhabe/Formulare) selbst
herunterladen.
- "Bestätigung der Schule zur Lernförderung" > wird von der Schule Ihres Kindes ausgefüllt
- "Antrag auf Lernförderung" > wird vor dem Start der Nachhilfe von Ihnen und uns ausgefüllt
Bestätigung der Schule holen
Das Formular „Bestätigung der Schule zur Lernförderung“ erhält zuerst der Fachlehrer Ihres Kindes und trägt ein, in welchen Fächern Ihr Kind wie viele Stunden Nachhilfe braucht. Sie müssen dann ins Sekretariat der Schule gehen. Das Formular wird von der Schule unterschrieben und gestempelt.
Antrag auf Lernförderung ausfüllen
Mit der Bestätigung der Schule kommen Sie wieder zu uns. Wir füllen dann mit Ihnen gemeinsam den Antrag auf Lernförderung aus.
Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen
Damit wir Ihrem Kind schnell helfen können, sollten Sie den Antrag auf Lernförderung gleich dem Amt, von dem Sie bereits Geld bekommen, einreichen. (also bei der KOA, Ihrem Jobcenter oder Sozialamt oder beim Amt für Familien.)
Nachhilfe in der Lernwelt starten
Sobald Sie Nachricht vom zuständigen Amt erhalten, können wir mit der Arbeit anfangen. Bringen Sie die Bewilligung mit - wir sorgen dafür, dass Ihr Kind schnellstmöglich gute Nachhilfe bekommt und regeln alles Weitere mit der Behörde.
Lernwelt Schartel sendet später die "Abrechnung der Lernförderung/Nachhilfe" an die Behörde.